VSH-Scha­den­fall: Wenn bei der Ver­trags­um­de­ckung so Eini­ges schief läuft

Für den Kun­den K bestand unter ande­rem eine Gebäu­de­ver­si­che­rung inklu­si­ve Ver­gla­sung sowie eine Haus­rat­ver­si­che­rung. Ver­si­che­rungs­mak­ler V unter­brei­te­te K Ange­bo­te zu einer Neu­ord­nung die­ser bei­den Ver­trä­ge. K stimm­te den Ange­bo­ten zu und beauf­trag­te V, die Vor­ver­trä­ge zum Ablauf zu kün­di­gen und neu einzudecken.

Nun wird es etwas kom­pli­ziert: Die neu­en Ange­bo­te sahen vor, dass die Glas­ver­si­che­rung nicht mehr in der Gebäude‑, son­dern in der Haus­rat­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert war.

Die Gebäu­de­ver­si­che­rung wur­de ordent­lich gekün­digt, jedoch wur­de die Kün­di­gung der Haus­rat­ver­si­che­rung über­se­hen. Dies hat­te zur Fol­ge, dass der neue Haus­rat­ver­si­che­rer den Ver­trag wie­der stor­nie­ren musste.

K hat­te nun also eine neue Gebäu­de­ver­si­che­rung und sei­ne alte Haus­rat­ver­si­che­rung. Eine Glas­ver­si­che­rung war in kei­nem der Ver­trä­ge mehr mitversichert.

Rund zwei Mona­te spä­ter mel­de­te K einen Glas­bruch­scha­den, der in kei­nem der Ver­trä­ge ver­si­chert war. K nahm dar­auf­hin V in Anspruch. Zwar konn­te V die Glas­ver­si­che­rung in der neu­en Gebäu­de­ver­si­che­rung ein­schlies­sen, aber eben nur für zukünf­ti­ge Schadenfälle.

Die Haf­tungs­la­ge war hier ein­deu­tig, daher konn­te der zum Glück nur klei­ne Scha­den von knapp 3.000 EUR schnell und unbü­ro­kra­tisch über die Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung von CGPA abge­wi­ckelt werden.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert