VSH Schadenfall: Knapp 20.000 EUR Verlust durch Wechsel des Versicherers
Schadenfall in der VSH eines Versicherungsmaklers:
Knapp 20.000 EUR Verlust bei Anbieterwechsel einer Riesterrentenversicherung
Per Anwaltsschreiben wurde der Versicherungsmakler V darüber informiert, dass dessen Kunde K (ein Ehepaar) aufgrund eines empfohlenen Anbieterwechsels der bestehenden Riester-Rentenversicherung einen finanziellen Schaden durch die Beratung des V erlitten hätte.
Aus der umfangreichen Kommunikation geht hervor, dass K Bedenken äußerte hinsichtlich der bisher eingezahlten Beiträge. Dem entgegnete V jedoch mit der Aussage, dass es eine hundertprozentige Garantie bei Riesterverträgen gäbe und K sich deshalb keine Sorgen machen müsse.
Nachdem die Übertragung des Vertrages von dem Versicherer A auf den Versicherer B angestoßen wurde, informierte A den Kunden über die damit verbundenen Konsequenzen.
In diesem Schreiben stand unter anderem: „Durch Kosten, die wir von Ihren eingezahlten Beiträgen einbehalten haben, ist gegebenenfalls das zum Übertagungstermin vorhandene Altersvorsorgevermögen geringer als die in den Vertrag eingezahlten Beiträge (Beiträge und Zulagen). Ein neuer Anbieter braucht Ihnen gegenüber bei einem Wechsel keine Garantie über die bisher in unseren Vertrag eingezahlten Beiträge auszusprechen.“
Dieses Schreiben nahm der Kunde zum Anlass, V nochmals darauf anzusprechen und ihn um eine Aussage zu bitten. V war jedoch fachlich nach wie vor davon überzeugt, dass es aufgrund der hundertprozentigen Garantie bei Riesterverträgen zu keinem finanziellen Verlust kommen würde und antwortete dementsprechend.
Nachdem der neue Versicherer B den Kunden über den vorhandenen Vertragswert informierte, kam für K das böse Erwachen. Für beide Riesterverträge ergab sich eine Gesamtdifferenz von knapp 20.000 EUR, worauf K einen Anwalt mit der Vertretung seiner Interessen beauftragte und V für den Vermögensschaden in Anspruch nahm.
Die von CGPA beauftragte Kanzlei Michaelis konnte mit dem gegnerischen Anwalt einen Vergleich in Höhe von 14.000 EUR schliessen. Ein wichtiges Argument dabei war, dass der finanzielle Ausgleich eigentlich den beiden Riesterverträgen gutgeschrieben hätte werden müssen. K hatte offenbar jedoch Interesse daran, das Geld direkt ausbezahlt zu bekommen.
#CGPA #VSH #Schadenfall #Riester
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!