Unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen wird der Ver­si­che­rungs­mak­ler Erfül­lungs­ge­hil­fe des Versicherers?

Als Ver­si­che­rungs­mak­ler ver­tre­ten Sie bekannt­lich die Inter­es­sen Ihrer Kun­den und nicht die eines Ver­si­che­rers. Nutzt ein Ver­si­che­rer den Ver­si­che­rungs­mak­ler jedoch geschickt, um sei­ne eige­nen Inter­es­sen beim Kun­den durch­zu­set­zen, kann dies dazu füh­ren, dass der Mak­ler plötz­lich als Erfül­lungs­ge­hil­fe ange­se­hen wird. Das LG Ham­burg hat­te sich mit einem kurio­sen Fall zu beschäftigen:

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