Unter welchen Voraussetzungen wird der Versicherungsmakler Erfüllungsgehilfe des Versicherers?
Als Versicherungsmakler vertreten Sie bekanntlich die Interessen Ihrer Kunden und nicht die eines Versicherers. Nutzt ein Versicherer den Versicherungsmakler jedoch geschickt, um seine eigenen Interessen beim Kunden durchzusetzen, kann dies dazu führen, dass der Makler plötzlich als Erfüllungsgehilfe angesehen wird. Das LG Hamburg hatte sich mit einem kuriosen Fall zu beschäftigen: