Stabilität
Unser Versicherer ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Es müssen also keine Aktionärsinteressen berücksichtigt werden.
Erfahrung
Die Schadenverläufe bei Versicherungsmaklern sind grundsätzlich positiv. Dies haben wir in der Prämienfindung berücksichtigt.
Kalkulation
Alle unsere Prämien sind frei von Courtagen etwaiger Drittmakler und eventuellen Mitgliedsgebühren.
TARIFÜBERSICHT
Der Tarif BASIS bietet ausschließlich Versicherungsschutz im Bereich der Versicherungsvermittlung für Versicherungsmakler mit einem Jahresumsatz bis maximal 20.000 EUR.
Der Versicherungsschutz ist auf den gesetzlich geforderten Mindestumfang begrenzt.
WAS IST VERSICHERT?
Versichert ist in diesem Tarif die Vermittlung
- von Versicherungsverträgen einschließlich der rechtlich zulässigen Honorarberatung
- fondsgebundenen Versicherungen
- Produkten der betrieblichen Altersvorsorge, soweit es sich um Modelle der Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds (einschließlich der Vermittlung von Rückdeckungsversicherungen für die Pensionszusage oder Unterstützungskasse) handelt.
Sie können Ihren Schutz individuell in den Bereichen 34d,c,f und i zusammenstellen. Mit der Vorversicherungs-Garantie sind Sie als Versicherungsmakler auf keinen Fall schlechter gestellt als in Ihrem Vorvertrag!
Die Update-Garantie verbessert Ihren Schutz bei Produktverbesserungen automatisch.
WAS SIND DIE BESONDERHEITEN?
- Summen- und Konditions-Differenz-Deckung, damit Sie bereits ab Antragstellung von unseren besseren Leistungen profitieren;
- Update-Garantie für die automatische Mitversicherung zukünftiger Produktverbesserungen;
- Explizite Mitversicherung von fondsgebundenen Versicherungen im Rahmen der Versicherungsvermittlung;
- Kündigungsverzicht des Versicherers im Schadenfall;
- Generell unbegrenzte Nachhaftung;
- Mitversicherung als und von Tippgebern;
- Versehensklausel;
- Verletzung von Bestimmungen des Datenschutzes;
- Ansprüche Angehöriger, auch in häuslicher Gemeinschaft;
- Direkte Inanspruchnahme des Organs einer juristischen Person;
- und vieles mehr.
Die perfekte Ergänzung für nur 135 EUR netto p.a.: Der Tarif COMPLETE
Der Tarif COMPLETE ist die erste frei zugängliche VSH in Deutschland mit der Best-Leistungs-Garantie für Versicherungsmakler. Darüber hinaus beinhaltet diese sinnvolle Ergänzung:
- Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von 3.000.000 EUR
- Eigenschäden des Versicherungsnehmers, die Sie durch fahrlässige Verstöße Ihrer Mitarbeiter erlitten haben, sowie
- Reputationsschadendeckung für die Kosten eines externen Beraters für Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Schaltung von Anzeigen, Interviews oder Gegendarstellungen zur Vermeidung oder Minderung von Reputationsschäden.
Der Tarif COMPLETE kann nur als Ergänzung zum Tarif SAFE vereinbart werden.
Unsere Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit dem Namen All Risk Michaelis Cover ist die erste Allgefahrendeckung (All Risk Cover) für Versicherungsmakler/innen auf dem deutschen Markt.
Versicherungsschutz besteht demnach für alle Gefahren und Risiken, die nicht explizit ausgeschlossen sind (siehe Ziff. 4 der Bedingungen). Sofern nicht ausgeschlossen, besteht zudem Versicherungsschutz im Rahmen einer erweiterten AHB-Deckung für die Büro-/Betriebshaftpflichtversicherung.
Das exklusive Sonderkonzept entstand in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, um den Interessen der Versicherungsnehmer bestmöglich gerecht zu werden.
Weitere Besonderheit:
Die Bedingungen werden erweitert um außergerichtliche Assistanceleistungen der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte:
- 1. IHK Deckung
Bei Auseinandersetzungen mit der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK) erhält der Versicherungsmakler kostenfreie anwaltliche Hilfe in der Geltendmachung seiner rechtlichen Ansprüche aus oder wegen bei Verlust seiner Berufszulassung gemäß Paragraf 34d ff. Gewerbeordnung (GewO). - 2. Strafrechts- und OwiG-Deckung
Wird gegenüber dem Versicherungsmakler aus oder wegen seiner beruflichen Beratungstätigkeit ein strafbares Verhalten oder eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, so erhält der Versicherungsnehmer die kostenfreie außergerichtliche anwaltliche Beratung durch die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte. - 3. Ombudsmann-Deckung
Wird gegenüber dem Versicherungsnehmer ein Ombudsmannverfahren erhoben oder eingeleitet oder dieses von dem Kunden angedroht, so erhält der Versicherungsmakler die kostenfreie anwaltliche Unterstützung durch die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte auch im schriftlichen Verfahren mit dem Ombudsmann. - 4. BaFin Deckung
Wird gegenüber dem Versicherungsnehmer eine BaFin-Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhoben oder eingeleitet oder diese von dem Kunden angedroht, so erhält der Versicherungsmakler die kostenfreie anwaltliche Unterstützung durch die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte auch im schriftlichen Verfahren mit der BaFin. - 5. Anwaltliche Telefonflatrate
Der Versicherungsmakler ist als Versicherungsnehmer berechtigt, alle berufliche Rechtsfragen zu seiner Berufshaftung gegenüber dem Kunden dem Grunde nach, kostenfrei und jederzeit, unbegrenzt oft, über das Servicetelefon der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte zu besprechen und anwaltliche Beratung – auch im Vorfeld einer drohenden haftungsrechtlichen Auseinandersetzung — einzuholen. - 6. D&O Abwehrschutz
Wird gegenüber einem Fremdgeschäftsführer von den Gesellschaftern ein Zahlungs‑, Haftungs‑, oder Deckungsanspruch schriftlich angekündigt oder geltend gemacht, so übernimmt die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte die außergerichtliche Unterstützung des Fremdgeschäftsführers in der zu klärenden Rechtsfrage und begleitet gegebenenfalls die Abwehr der Ansprüche mit den Gesellschaftern.