Unse­re Tarif­viel­falt im Überblick

Wenn ein Haft­pflicht­an­spruch an Sie her­an­ge­tra­gen wird, ist der Leis­tungs­um­fang Ihrer Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung von ent­schei­den­der Bedeu­tung. Aus die­sem Grund ste­hen die Pro­dukt­qua­li­tät und die Leis­tungs­ver­spre­chen, die sich an den Bedürf­nis­sen von Ver­si­che­rungs­mak­lern ori­en­tie­ren, bei CGPA an ers­ter Stel­le. Wir las­sen Sie im Scha­den­fall nicht im Regen ste­hen und bie­ten Ihnen größt­mög­li­che Sicherheit.

Unse­rer Leis­tungs­ver­spre­chen im Schadenfall:

  • Kei­ne Doku­men­ta­ti­on der Bera­tung? Wir leis­ten, denn eine im Ein­zel­fall unter­las­se­ne Bera­tungs­do­ku­men­ta­ti­on wird nicht als wis­sent­li­che Pflicht­ver­let­zung bewer­tet. Glei­ches gilt, wenn der recht­zei­ti­ge Zugang beim Kun­den nicht mehr nach­ge­wie­sen wer­den kann.

    Ein­zig­ar­tig: Im Tarif All Risk Michae­lis Cover ist der Ver­si­che­rungs­schutz bei feh­len­der Bera­tungs­do­ku­men­ta­ti­on sogar schrift­lich garantiert!

  • Bes­te Ver­tre­tung Ihrer recht­li­chen Inter­es­sen: Im Scha­den­fall wer­den Sie von der renom­mier­ten Kanz­lei Michae­lis ver­tre­ten, sowohl gericht­lich als auch außer­ge­richt­lich! Inklu­si­ve kos­ten­lo­ser Rechts­hot­line beim lei­ses­ten Ver­dacht eines mög­li­chen Schadens.
  • Kei­ne Selbst­be­tei­li­gung: Bei Ver­ein­ba­rung einer drei­jäh­ri­gen Ver­trags­lauf­zeit beträgt die Selbst­be­tei­li­gung 0 EUR (ansons­ten ledig­lich 250 EUR)!
  • Kün­di­gung nach einem Scha­den­fall? In unse­ren Tari­fen SAFE, COMPLETE und All Risk Michae­lis Cover ver­zich­tet der Ver­si­che­rer im Scha­den­fall auf das Sonderkündigungsrecht!

Ein indi­vi­du­el­les Ange­bot kön­nen Sie mit unse­ren leicht zu bedie­nen­den VSH-Online-Rech­nern erstel­len.

Ein detail­lier­te Über­sicht zu den Leis­tun­gen fin­den Sie unse­rer Pro­dukt­über­sicht (Pdf). Zum All Risk Michae­lis Cover gibt es zudem eine Auf­lis­tung der High­lights (pdf).

Sta­bi­li­tät

Unser Ver­si­che­rer ist ein Ver­si­che­rungs­ver­ein auf Gegen­sei­tig­keit. Es müs­sen also kei­ne Aktio­närs­in­ter­es­sen berück­sich­tigt werden.

Erfah­rung

Die Scha­den­ver­läu­fe bei Ver­si­che­rungs­mak­lern sind grund­sätz­lich posi­tiv. Dies haben wir in der Prä­mi­en­fin­dung berücksichtigt.

Kal­ku­la­ti­on

Alle unse­re Prä­mi­en sind frei von Cour­ta­gen etwa­iger Dritt­mak­ler und even­tu­el­len Mitgliedsgebühren.

TARIFÜBERSICHT

Tarif
BASIS

Prä­mie:
Ab 153 EUR net­to p.a.

Der Tarif BASIS bie­tet aus­schließ­lich Ver­si­che­rungs­schutz im Bereich der Ver­si­che­rungs­ver­mitt­lung für Ver­si­che­rungs­mak­ler mit einem Jah­res­um­satz bis maxi­mal 20.000 EUR.

Der Ver­si­che­rungs­schutz ist auf den gesetz­lich gefor­der­ten Min­dest­um­fang begrenzt.

WAS IST VERSICHERT?

Ver­si­chert ist in die­sem Tarif die Vermittlung

  • von Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen ein­schließ­lich der recht­lich zuläs­si­gen Honorarberatung
  • fonds­ge­bun­de­nen Versicherungen
  • Pro­duk­ten der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge, soweit es sich um Model­le der Direkt­ver­si­che­rung, Pen­si­ons­kas­se, Pen­si­ons­fonds (ein­schließ­lich der Ver­mitt­lung von Rück­de­ckungs­ver­si­che­run­gen für die Pen­si­ons­zu­sa­ge oder Unter­stüt­zungs­kas­se) handelt.

Tarif
SAFE / COMPLETE

Prämie:
Ab 270 EUR net­to p.a.

Sie kön­nen Ihren Schutz indi­vi­du­ell in den Berei­chen 34d,c,f und i zusam­men­stel­len. Mit der Vor­ver­si­che­rungs-Garan­tie sind Sie als Ver­si­che­rungs­mak­ler auf kei­nen Fall schlech­ter gestellt als in Ihrem Vorvertrag!

Die Update-Garan­tie ver­bes­sert Ihren Schutz bei Pro­dukt­ver­bes­se­run­gen automatisch.

WAS SIND DIE BESONDERHEITEN?

  • Sum­men- und Kon­di­ti­ons-Dif­fe­renz-Deckung, damit Sie bereits ab Antrag­stel­lung von unse­ren bes­se­ren Leis­tun­gen profitieren;
  • Update-Garan­tie für die auto­ma­ti­sche Mit­ver­si­che­rung zukünf­ti­ger Produktverbesserungen;
  • Expli­zi­te Mit­ver­si­che­rung von fonds­ge­bun­de­nen Ver­si­che­run­gen im Rah­men der Versicherungsvermittlung;
  • Kün­di­gungs­ver­zicht des Ver­si­che­rers im Schadenfall;
  • Gene­rell unbe­grenz­te Nachhaftung;
  • Mit­ver­si­che­rung als und von Tippgebern;
  • Ver­se­hens­klau­sel;
  • Ver­let­zung von Bestim­mun­gen des Datenschutzes;
  • Ansprü­che Ange­hö­ri­ger, auch in häus­li­cher Gemeinschaft;
  • Direk­te Inan­spruch­nah­me des Organs einer juris­ti­schen Person;
  • und vie­les mehr.

Die per­fek­te Ergän­zung für nur 135 EUR net­to p.a.: Der Tarif COMPLETE

Der Tarif COMPLETE ist die ers­te frei zugäng­li­che VSH in Deutsch­land mit der Best-Leis­tungs-Garan­tie für Ver­si­che­rungs­mak­ler. Dar­über hin­aus beinhal­tet die­se sinn­vol­le Ergänzung:

  • Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Per­so­nen- und Sach­schä­den mit einer Deckungs­sum­me von 3.000.000 EUR
  • Eigen­schä­den des Ver­si­che­rungs­neh­mers, die Sie durch fahr­läs­si­ge Ver­stö­ße Ihrer Mit­ar­bei­ter erlit­ten haben, sowie
  • Repu­ta­ti­ons­scha­den­de­ckung für die Kos­ten eines exter­nen Bera­ters für Öffent­lich­keits­ar­beit sowie für die Schal­tung von Anzei­gen, Inter­views oder Gegen­dar­stel­lun­gen zur Ver­mei­dung oder Min­de­rung von Reputationsschäden.

Der Tarif COMPLETE kann nur als Ergän­zung zum Tarif SAFE ver­ein­bart werden.

All Risk
Michae­lis Cover

Prä­mie:
Ab 445,50 EUR net­to p.a.

Unse­re Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung mit dem Namen All Risk Michae­lis Cover ist die ers­te All­ge­fah­ren­de­ckung (All Risk Cover) für Versicherungsmakler/innen auf dem deut­schen Markt.

Ver­si­che­rungs­schutz besteht dem­nach für alle Gefah­ren und Risi­ken, die nicht expli­zit aus­ge­schlos­sen sind (sie­he Ziff. 4 der Bedin­gun­gen). Sofern nicht aus­ge­schlos­sen, besteht zudem Ver­si­che­rungs­schutz im Rah­men einer erwei­ter­ten AHB-Deckung für die Büro-/Be­triebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

Das exklu­si­ve Son­der­kon­zept ent­stand in Zusam­men­ar­beit mit der Kanz­lei Michae­lis Rechts­an­wäl­te, um den Inter­es­sen der Ver­si­che­rungs­neh­mer best­mög­lich gerecht zu werden.

Wei­te­re Besonderheit:

Die Bedin­gun­gen wer­den erwei­tert um außer­ge­richt­li­che Assis­tance­leis­tun­gen der Kanz­lei Michae­lis Rechtsanwälte:

  • 1. IHK Deckung
    Bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit der jewei­li­gen Indus­trie- und Han­dels­kam­mer (IHK) erhält der Ver­si­che­rungs­mak­ler kos­ten­freie anwalt­li­che Hil­fe in der Gel­tend­ma­chung sei­ner recht­li­chen Ansprü­che aus oder wegen bei Ver­lust sei­ner Berufs­zu­las­sung gemäß Para­graf 34d ff. Gewer­be­ord­nung (GewO).
  • 2. Straf­rechts- und OwiG-Deckung
    Wird gegen­über dem Ver­si­che­rungs­mak­ler aus oder wegen sei­ner beruf­li­chen Bera­tungs­tä­tig­keit ein straf­ba­res Ver­hal­ten oder eine Ord­nungs­wid­rig­keit vor­ge­wor­fen, so erhält der Ver­si­che­rungs­neh­mer die kos­ten­freie außer­ge­richt­li­che anwalt­li­che Bera­tung durch die Kanz­lei Michae­lis Rechtsanwälte.
  • 3. Ombuds­mann-Deckung
    Wird gegen­über dem Ver­si­che­rungs­neh­mer ein Ombuds­mann­ver­fah­ren erho­ben oder ein­ge­lei­tet oder die­ses von dem Kun­den ange­droht, so erhält der Ver­si­che­rungs­mak­ler die kos­ten­freie anwalt­li­che Unter­stüt­zung durch die Kanz­lei Michae­lis Rechts­an­wäl­te auch im schrift­li­chen Ver­fah­ren mit dem Ombudsmann.
  • 4. BaFin Deckung
    Wird gegen­über dem Ver­si­che­rungs­neh­mer eine BaFin-Beschwer­de bei der Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht erho­ben oder ein­ge­lei­tet oder die­se von dem Kun­den ange­droht, so erhält der Ver­si­che­rungs­mak­ler die kos­ten­freie anwalt­li­che Unter­stüt­zung durch die Kanz­lei Michae­lis Rechts­an­wäl­te auch im schrift­li­chen Ver­fah­ren mit der BaFin.
  • 5. Anwalt­li­che Telefonflatrate
    Der Ver­si­che­rungs­mak­ler ist als Ver­si­che­rungs­neh­mer berech­tigt, alle beruf­li­che Rechts­fra­gen zu sei­ner Berufs­haf­tung gegen­über dem Kun­den dem Grun­de nach, kos­ten­frei und jeder­zeit, unbe­grenzt oft, über das Ser­vice­te­le­fon der Kanz­lei Michae­lis Rechts­an­wäl­te zu bespre­chen und anwalt­li­che Bera­tung – auch im Vor­feld einer dro­hen­den haf­tungs­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung — einzuholen.
  • 6. D&O Abwehrschutz
    Wird gegen­über einem Fremd­ge­schäfts­füh­rer von den Gesell­schaf­tern ein Zahlungs‑, Haftungs‑, oder Deckungs­an­spruch schrift­lich ange­kün­digt oder gel­tend gemacht, so über­nimmt die Kanz­lei Michae­lis Rechts­an­wäl­te die außer­ge­richt­li­che Unter­stüt­zung des Fremd­ge­schäfts­füh­rers in der zu klä­ren­den Rechts­fra­ge und beglei­tet gege­be­nen­falls die Abwehr der Ansprü­che mit den Gesellschaftern.