Seit April 2022 bietet CGPA seinen Kunden eine Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung an. Risikoträger dieser Absicherung in Form eines Gruppenvertrages ist die Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG (www.ks-auxilia.de).
Hier finden Sie einige Schadenbeispiele aus der Praxis
Unterschied zur VSH:
Während die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ausschließlich Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts deckt, ist der Versicherungsmakler im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ohne Rechtsschutzversicherung ungeschützt. Besonders das Thema Datenmissbrauch hat in jüngster Zeit potenziellen Ermittlungsverfahren durch die staatlichen Behörden die Tür geöffnet. Doch auch unterstellter Versicherungsbetrug, Veruntreuung, Steuerhinterziehung etc. sind Straftatbestände, bei denen die Staatsanwaltschaft einschreiten muss.
Die neue Absicherungsmöglichkeit von Auxilia und CGPA gewährt Versicherungsmakler*innen, die ihre VSH über CGPA unterhalten, folgendes Angebot:
- Versicherungssumme: 1.000.000 EUR
- Selbstbeteiligung: 0 EUR
- Beitrag: lediglich 60 EUR brutto (!) im Jahr pro versicherte Person.
Die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung ist personengebunden (pro Inhaber / Geschäftsführer)
Klaus Hellwig / Auxilia betont die Bedeutung dieser günstigen Absicherung: „Im Gegensatz zu einem privatrechtlichen Verfahren muss bei einem Ermittlungsverfahren der Beschuldigte die Rechtsanwaltskosten auch dann tragen, wenn das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt wird. Als reiner Maklerversicherer freuen wir uns daher, den über CGPA versicherten Versicherungsmakler*innen hier eine attraktive Absicherungsmöglichkeit zu bieten.“
WEITERE INFORMATIONEN:
Die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung kann gemeinsam mit der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung über den Online-Tarifrechner berechnet und beantragt werden.