Schadenbeispiele zur Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung
Der Risikoträger unseres Gruppenvertrages für Versicherungsmakler/innen, die AUXILIA, hat uns freundlicherweise die nachstehenden Schadenbeispiele aus der Praxis zur Verfügung gestellt.
CGPA bietet allen Versicherungsmakler/innen, die ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei CGPA unterhalten, einen günstigen Gruppenvertrag in Kooperation mit der AUXILIA an (Weitere Informationen unter https://www.vermittlerdeckung.de/spezial-straf-rechtsschutzversicherung/).
- Vorwurf der Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen mit Beschluss zur Durchsuchung von Person, Wohn- und Geschäftsräumen und Fahrzeugen.
Nach Wechsel aus der Ausschließlichkeit in die Maklertätigkeit wurde aufgrund Anzeige des Versicherers durch die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren eingeleitet. Es wurde von dem ehemaligen Versicherer behauptet, dass der Makler Unterlagen, die aus den Datenbeständen des Versicherers stammen (vor allem Kundenlisten, Vertragsunterlagen, Adresslisten) für seine Maklertätigkeit genutzt hat. Die Erledigung erfolgte durch einen rechtskräftigen Strafbefehl. (D. h. der Makler wurde rechtskräftig verurteilt. Aufgrund der Erledigung durch Strafbefehl trägt aber in diesem Fall die Kosten sein Spezial-Strafrechtsschutz!
- Vorwurf der Urkundenfälschung § 267 StGB
Gegen den Makler wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fälschung von schriftlichen Erklärungen durch den Makler an einen Versicherer eingeleitet (Makler soll im Namen des Kunden schriftliche Erklärungen an den Versicherer verfasst haben und hierbei diese mit dem Namenszug bzw. der Unterschrift des Kunden versehen haben. Nach umfassenden Ermittlungen und einem Schriftgutachten wurde das Strafverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die Kosten muss der Makler aber bei dieser Einstellung selbst tragen und wurden von der Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung übernommen.
- Vorwurf der Steuerhinterziehung
Das Finanzamt moniert beim Makler die fehlende Steuererklärung. Trotz mehrfacher Anmahnung durch das Finanzamt wird diese nicht abgegeben. Daraufhin veranlasst das Finanzamt die Einleitung eines Steuer-Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung. Das Strafverfahren wurde zwar eingestellt, aber die Kosten nicht übernommen. Die Kosten übernimmt daher die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung.
- Vorwurf der Beihilfe zum versuchten Versicherungsmissbrauch §§ 265, 27 StGB
Der Versicherungsnehmer ruft bei seinem Makler an und teilt ihm mit, dass sein Auto über Nacht geklaut worden sei. Die Polizei sei auch schon informiert. Gutgläubig gibt der Makler die nötigen Informationen an die Teilkaskoversicherung weiter. Aufgrund der polizeilichen Ermittlungen stellt sich heraus, dass der Versicherungsnehmer den Diebstahl nur vorgetäuscht hat, um für das Fahrzeug, das er zuvor versehentlich selbst zu Schrott gefahren hat, „noch etwas zu bekommen“. Der Makler fällt aus allen Wolken als auch er eine Strafanzeige wegen Beihilfe zum versuchten Versicherungsmissbrauch bekommt. Ihm wird unterstellt, von dem „Unfall“ gewusst zu haben, da er nach dem „Unfall“, aber vor der Diebstahlsmeldung, ein Beratungsgespräch mit eben diesem Versicherungsnehmer geführt hat. Der Vorwurf kann im Ermittlungsverfahren nicht entkräftet werden, es kommt zur Hauptverhandlung mit Zeugenvernahme. Dort wird dann doch noch ein Freispruch erreicht. Leider bedeutet der Freispruch nicht, dass die Staatskasse auch für eine Honorarvereinbarung mit dem Rechtsanwalt aufkommt. Auf dem Großteil der Kosten bleibt der Makler daher trotz Freispruchs sitzen. Diese Kosten übernimmt seine Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung für ihn.
- Vorwurf des Betruges § 263 StGB
Auf den Namen und auf Kosten des Kunden wurden bei verschiedenen Onlinehändlern Bestellungen getätigt. Der Kunde verdächtigt den erst kürzlich beauftragten Makler, dem er im Zuge der Betreuung wichtige Daten überlassen hat. Der Kunde erstattet Anzeige gegen den Makler. Nach langwierigen Ermittlungen wurde das Strafverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die Kosten muss der Makler selbst tragen. Diese werden von der Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung übernommen.
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