Policenverkauf in der Lebensversicherung: Muss der Versicherungsmakler dokumentieren?
Ob die Vermittlung an einen Policenaufkäufer auch Teil der klassischen Versicherungsvermittlung ist, darüber sind Juristen nicht immer einer Meinung. Das OLG Dresden hatte dies zu entscheiden und stößt dabei in das gleiche Horn wie schon zuvor das OLG Köln und das OLG Karlsruhe. Die Kanzlei Michaelis erklärt den Sachverhalt:
https://kanzlei-michaelis.de/beratungsdokumentation-eines-policenverkaufes-maklerhaftung/