CGPA-Vertreterdeckung
Umfassender Schutz für gebundene Vertreter gemäß § 34d Abs. 7 GewO („Ausschliesslichkeitsververtreter“)
Auch für gebundene Vertreter bietet CGPA eine umfassende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die weit über bisherige Deckungen hinausgeht. Neben dem Einschluss von zahlreichen Leistungserweiterungen wurden zeitgleich viele marktübliche Ausschlüsse aus den Bedingungen entfernt.
Bei den Prämien handelt es sich um Nettoprämien ohne Provision. Es fallen zudem keine Mitgliedsgebühren irgendeiner Art an.
Die folgenden Tätigkeiten können in der CGPA-Vertreterdeckung versichert werden:
- Versicherungsvermittler gemäß § 34d Abs. 7 GewO
- Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f GewO
- Immobiliar-Verbraucherdarlehensvermittler gemäß § 34i GewO
- Vermittlung sonstiger Finanzdienstleistungen inklusive § 34c GewO
Den genauen Umfang der versicherten Tätigkeiten finden Sie hier in den Versicherungsbedingungen. Darin finden Sie zudem unter anderem die folgenden Leistungserweiterungen im Detail:
- Faire und sichere Dokumentationsklausel (Eine fehlerhafte oder fehlende Dokumentation der Beratung gefährdet nicht den Versicherungsschutz)
- Best-Leistungs-Garantie
- Reputationsschaden-Deckung
- Innovationsklausel
- Tippgeberklausel
- Versehensklausel
- Verzicht des Versicherers auf sein Kündigungsrecht nach einem Schadenfall
- Vorversicherungs-Garantie
- Mitversicherung berufsbezogener Nebentätigkeiten / Servicedienstleistungen