OLG Olden­burg zu P&R: Total­ver­lust­ri­si­ko nicht aufklärungspflichtig

Nach der Insol­venz des Con­tai­ner­in­vest­ment-Anbie­ters P&R haben zahl­rei­che Anle­ger ver­sucht, juris­tisch gegen ihren Bera­ter vor­zu­ge­hen, um Scha­den­er­satz zu bekom­men. Das OLG Olden­burg hat nun ein Urteil bestä­tigt, das die Sei­te der Ver­trie­be stärkt und rich­tungs­wei­send sein könnte.

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