Kün­di­gung des Ver­si­che­rers nach einem Scha­den­fall in der VSH

Ver­zicht auf das Son­der­kün­di­gungs­recht des Ver­si­che­rers: Kos­me­ti­sches Bei­werk oder wah­rer Mehrwert?

War­um dies aus unse­rer Sicht so wich­tig ist für Ver­si­che­rungs­mak­ler, lesen Sie in dem nach­ste­hen­den Link:

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