Die Tippgeber-Klausel in der VSH für Versicherungsmakler
Interessierte Kunden, die ein Versicherungsmakler mangels Erlaubnis nicht selbst beraten darf, werden in der Praxis gerne an Kollegen oder andere Firmen weitergeleitet.
Das kann der Bausparvertrag oder Investmentfonds sein. Es kann aber auch die Empfehlung eines Bauträgers sein, der während der Bauphase Konkurs anmeldet. Dann kann es schnell sehr unangenehm werden für den empfehlenden Versicherungsmakler. Wie die Tippgeber-Klausel nicht aussehen sollte, lesen Sie hier: