Die Tipp­ge­ber-Klau­sel in der VSH für Versicherungsmakler

Inter­es­sier­te Kun­den, die ein Ver­si­che­rungs­mak­ler man­gels Erlaub­nis nicht selbst bera­ten darf, wer­den in der Pra­xis ger­ne an Kol­le­gen oder ande­re Fir­men weitergeleitet.

Das kann der Bau­spar­ver­trag oder Invest­ment­fonds sein. Es kann aber auch die Emp­feh­lung eines Bau­trä­gers sein, der wäh­rend der Bau­pha­se Kon­kurs anmel­det. Dann kann es schnell sehr unan­ge­nehm wer­den für den emp­feh­len­den Ver­si­che­rungs­mak­ler. Wie die Tipp­ge­ber-Klau­sel nicht aus­se­hen soll­te, lesen Sie hier:

https://www.versicherungsbote.de/id/4896080/Auf-diese-VSH-Klausel-sollten-Makler-achten-wenn-sie-auch-als-Tippgeber-auftreten/