Die häu­figs­ten Fra­gen (und Ant­wor­ten) zum All Risk Michae­lis Cover

Das All Risk Miche­lis Cover, die ers­te VSH für Ver­si­che­rungs­mak­ler in Form einer All­ge­fah­ren­de­ckung, wur­de erst­mals auf der Jah­res­ver­an­stal­tung der Kanz­lei Michae­lis im Janu­ar 2022 vor­ge­stellt. Seit­dem errei­chen uns und die Kanz­lei Michae­lis regel­mä­ßig Anfra­gen zu die­ser umfang­rei­chen Absicherung.

Die regel­mä­ßig wie­der­keh­ren­den Fra­gen (und Ant­wor­ten) haben wir nach­ste­hend für Sie zusammengefasst:

  • Fra­ge zur Best-Leistungs-Klausel:

Als Vor­aus­set­zung wird genannt, dass ein ande­rer VSH-Tarif für die All­ge­mein­heit zugäng­lich sein muss. Heißt das, dass Rah­men­ver­trä­ge ande­rer VSH-Anbie­ter somit aus­ge­schlos­sen sind?

Nein, das ist nicht der Fall. Dann wür­den ja letzt­lich nur VSH-Tari­fe direkt von den Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten noch für einen Ver­gleich her­an­ge­zo­gen wer­den. Wenn ein ande­rer VSH-Mak­ler einen Rah­men­ver­trag mit Deckungs­er­wei­te­run­gen unter­hält, fällt das eben­falls unter die Best-Leis­tungs-Klau­sel. Aus­ge­schlos­sen wären bei­spiels­wei­se VSH-Kon­zep­te, die aus­schliess­lich einem geschlos­se­nen Kreis zur Ver­fü­gung ste­hen (z.B. Vema-Mitgliedern).

  • Fra­ge zur Konditions-Differenz-Deckung:

Mei­ne jet­zi­ge VSH endet erst zum 01.01.23. Muss der Ver­si­che­rungs­be­ginn dann mor­gen sein, um die Vor­tei­le der Kon­di­ti­ons-Dif­fe­renz-Deckung bis zum Ver­trags­be­ginn bei CGPA zu genießen?

Rich­tig ist in die­sem Fall der 01.01.2023 als Ver­si­che­rungs­be­ginn. Die Kon­di­ti­ons-Dif­fe­renz-Deckung ist auto­ma­tisch vom Zeit­punkt der Antrags­an­nah­me bis zum Ver­si­che­rungs­be­ginn im Ver­si­che­rungs­schutz enthalten.

  • Fra­ge zum All Risk Charakter:

Die Bedin­gun­gen ent­hal­ten eine abschlie­ßen­de Auf­lis­tung der Leis­tungs­er­wei­te­run­gen. Ist das über­haupt eine All Risk Deckung?

Die­se Leis­tungs­er­wei­te­run­gen ste­hen in Ziff. 2 der Bedin­gun­gen. Ein­lei­tend wird hier dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die­se Leis­tungs­er­wei­te­run­gen den Ver­si­che­rungs­schutz ergän­zen. Wir tun dies zum einen des­halb, um für eine größt­mög­li­che Trans­pa­renz für den Leser zu sor­gen, ande­rer­seits um die Bedin­gun­gen für Sie auch ver­gleich­bar mit Ihrer bestehen­den VSH zu machen. Das ändert nichts an der Aus­sa­ge, dass Ver­si­che­rungs­schutz für alles besteht, was nicht aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen ist.

  • Fra­ge zur Schadenbearbeitung:

Wer bear­bei­tet einen even­tu­el­len Scha­den und wie ist das Prozedere?

Im Grun­de genom­men wie bei der jeder ande­ren Ver­si­che­rung auch. Es gibt eine Scha­den­an­zei­ge, die uns zusam­men mit den Unter­la­gen des streit­ge­gen­ständ­li­chen Ver­tra­ges ein­ge­reicht wird. Es folgt dann eine Deckungs­prü­fung durch uns und eine Haf­tungs­prü­fung durch die Kanz­lei Michae­lis, wel­che dann den Ver­si­che­rungs­mak­ler gericht­lich und auch außer­ge­richt­lich vertritt.

Eine Beson­der­heit ist die (kos­ten­freie) tele­fo­ni­sche Erst­be­ra­tung durch die Kanz­lei Michae­lis selbst dann, wenn der Ver­si­che­rungs­fall laut Bedin­gungs­werk (= „nach schrift­li­chem Anspruch“) noch gar nicht ein­ge­tre­ten ist. Das ist nicht nur beru­hi­gend für den Ver­si­che­rungs­mak­ler, son­dern kann even­tu­ell auch das Ein­tre­ten des Ver­si­che­rungs­falls verhindern.

  • Fra­ge zur Dokumentation:

Wie gehen Sie damit um, wenn im Scha­den­fall kei­ne Bera­tungs­do­ku­men­ta­ti­on vor­ge­legt wer­den kann?

Grund­sätz­lich fra­gen wir im Scha­den­fall immer, ob eine Bera­tungs­do­ku­men­ta­ti­on vor­liegt, denn die­se kann ein wich­ti­ges Beweis­mit­tel sein, um den behaup­te­ten Anspruch des Geg­ners zu ent­kräf­ten. Soll­te jedoch kei­ne Bera­tungs­do­ku­men­ta­ti­on vor­han­den sein, haben Sie den­noch 100%igen Ver­si­che­rungs­schutz. In den Bedin­gun­gen heißt es dazu: „Eine feh­ler­haf­te oder feh­len­de Doku­men­ta­ti­on der Bera­tung zum streit­ge­gen­ständ­li­chen Ver­trag oder zu dem Bera­tungs­vor­gang gefähr­det nicht den Versicherungsschutz.“

  • Fra­ge zu Ser­vice­leis­tun­gen gegen Gebühr:

Ich bie­te mei­nen Kun­den auch an, bestimm­te Ser­vice­leis­tun­gen gegen Gebühr zu erbrin­gen. Ist das in der VSH mitversichert?

Dazu gibt es zudem fol­gen­den Pas­sus in den Bedingungen:

„Mit­ver­si­chert sind alle im unmit­tel­ba­ren Zusam­men­hang mit der Bera­tung und Ver­mitt­lung von Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen berufs­be­zo­ge­ne Neben­tä­tig­kei­ten, sowie berufs­be­zo­ge­ne Ser­vice­dienst­leis­tun­gen. Die Dienst­leis­tun­gen nach der Ser­vice­ver­ein­ba­rung von www.app-RIORI.de sind aus­drück­lich mitversichert.

Besteht für die Nebentätigkeit/Servicedienstleistungen eine geson­der­te Erlaub­nis- und ggf. Ver­si­che­rungs­pflicht, zum Bei­spiel auf dem Gebiet der gesetz­li­chen Ren­ten­be­ra­tung, oder ist die Aus­übung der Tätig­keit bestimm­ten Beru­fen vor­be­hal­ten, so besteht Ver­si­che­rungs­schutz mit der Maß­ga­be, dass der Ver­si­che­rungs­neh­mer die Gren­zen der unzu­läs­si­gen Tätig­keit nicht wis­sent­lich überschreitet.“

  • Fra­ge zur gro­ben Fahrlässigkeit

Besteht die Gefahr, dass bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit im Scha­den­fall eine Quo­telung statt­fin­det und ich als Ver­mitt­ler einen Teil des Scha­dens selbst bezah­len muss?

Nein, bei grob fahr­läs­si­ger Ver­let­zung einer Oblie­gen­heit ver­zich­tet der Ver­si­che­rer auf sein Recht, sei­ne Leis­tung in einem der Schwe­re des Ver­schul­dens des Ver­si­che­rungs­neh­mers ent­spre­chen­den Ver­hält­nis zu kürzen.

  • Fra­ge zur Deckungssumme:

Wel­che Deckungs­sum­me emp­feh­len Sie?

Ein Anwalt wür­de sicher­lich sagen: Die Höchs­te! Aber das muss man natür­lich auch zah­len kön­nen oder wol­len. Der Trend geht jedoch ein­deu­tig in Rich­tung 2,5 Mio. EUR. Versicherungsmakler*innen han­tie­ren täg­lich mit weit­aus höhe­ren Sum­men bei ihren Kun­den. Allei­ne eine Fah­rer­schutz­de­ckung in der KfZ-Ver­si­che­rung beinhal­tet bei gän­gi­gen Anbie­tern eine Ver­si­che­rungs­sum­me von 15 Mio. EUR. Bei einem schwe­ren Unfall kann eine Deckungs­sum­me von 1,5 Mio. EUR hier schnell „gesprengt“ wer­den, wenn ich als Makler*in die­se Zusatz­de­ckung gar nicht ange­spro­chen habe.

  • Fra­ge zur Selbstbeteiligung:

Kann eine höhe­re Selbst­be­tei­li­gung gegen Prä­mi­en­nach­lass ver­ein­bart werden?

Die Stan­dard-Selbst­be­tei­li­gung beträgt 250 EUR. Die­se ent­fällt voll­stän­dig, wenn man sich für eine drei­jäh­ri­ge Ver­trags­lauf­zeit ent­schei­det. Lei­der ist es umge­kehrt nicht mög­lich, die Selbst­be­tei­li­gung zu erhö­hen. Das liegt unter ande­rem dar­an, dass unser güns­ti­ges Prä­mi­en­ni­veau es nicht erlaubt, einen wei­te­ren Nach­lass zu gewähren.

  • Fra­ge zum Online-Rechner:

Ich kann im Online-Rech­ner lei­der kein Ange­bot berech­nen, da die­ser nur bis zu einem Umsatz von 1 Mio. EUR funk­tio­niert. Wie kom­me ich an ein Angebot?

In die­sem Fall ver­wen­den Sie bit­te unse­ren all­ge­mei­nen Risi­ko-Erfas­sungs­bo­gen. Wir erstel­len Ihnen dann ger­ne ein indi­vi­du­el­les Angebot.

 

Haben Sie eben­falls eine spe­zi­el­le Fra­ge zum All-Risk Michae­lis Cover? Ger­ne kön­nen Sie sich damit uns wen­den (). Wir hel­fen Ihnen ger­ne weiter.

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