Die häufigsten Fragen (und Antworten) zum All Risk Michaelis Cover
Das All Risk Michelis Cover, die erste VSH für Versicherungsmakler in Form einer Allgefahrendeckung, wurde erstmals auf der Jahresveranstaltung der Kanzlei Michaelis im Januar 2022 vorgestellt. Seitdem erreichen uns und die Kanzlei Michaelis regelmäßig Anfragen zu dieser umfangreichen Absicherung.
Die regelmäßig wiederkehrenden Fragen (und Antworten) haben wir nachstehend für Sie zusammengefasst:
- Frage zur Best-Leistungs-Klausel:
Als Voraussetzung wird genannt, dass ein anderer VSH-Tarif für die Allgemeinheit zugänglich sein muss. Heißt das, dass Rahmenverträge anderer VSH-Anbieter somit ausgeschlossen sind?
Nein, das ist nicht der Fall. Dann würden ja letztlich nur VSH-Tarife direkt von den Versicherungsgesellschaften noch für einen Vergleich herangezogen werden. Wenn ein anderer VSH-Makler einen Rahmenvertrag mit Deckungserweiterungen unterhält, fällt das ebenfalls unter die Best-Leistungs-Klausel. Ausgeschlossen wären beispielsweise VSH-Konzepte, die ausschliesslich einem geschlossenen Kreis zur Verfügung stehen (z.B. Vema-Mitgliedern).
- Frage zur Konditions-Differenz-Deckung:
Meine jetzige VSH endet erst zum 01.01.23. Muss der Versicherungsbeginn dann morgen sein, um die Vorteile der Konditions-Differenz-Deckung bis zum Vertragsbeginn bei CGPA zu genießen?
Richtig ist in diesem Fall der 01.01.2023 als Versicherungsbeginn. Die Konditions-Differenz-Deckung ist automatisch vom Zeitpunkt der Antragsannahme bis zum Versicherungsbeginn im Versicherungsschutz enthalten.
- Frage zum All Risk Charakter:
Die Bedingungen enthalten eine abschließende Auflistung der Leistungserweiterungen. Ist das überhaupt eine All Risk Deckung?
Diese Leistungserweiterungen stehen in Ziff. 2 der Bedingungen. Einleitend wird hier darauf hingewiesen, dass diese Leistungserweiterungen den Versicherungsschutz ergänzen. Wir tun dies zum einen deshalb, um für eine größtmögliche Transparenz für den Leser zu sorgen, andererseits um die Bedingungen für Sie auch vergleichbar mit Ihrer bestehenden VSH zu machen. Das ändert nichts an der Aussage, dass Versicherungsschutz für alles besteht, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
- Frage zur Schadenbearbeitung:
Wer bearbeitet einen eventuellen Schaden und wie ist das Prozedere?
Im Grunde genommen wie bei der jeder anderen Versicherung auch. Es gibt eine Schadenanzeige, die uns zusammen mit den Unterlagen des streitgegenständlichen Vertrages eingereicht wird. Es folgt dann eine Deckungsprüfung durch uns und eine Haftungsprüfung durch die Kanzlei Michaelis, welche dann den Versicherungsmakler gerichtlich und auch außergerichtlich vertritt.
Eine Besonderheit ist die (kostenfreie) telefonische Erstberatung durch die Kanzlei Michaelis selbst dann, wenn der Versicherungsfall laut Bedingungswerk (= „nach schriftlichem Anspruch“) noch gar nicht eingetreten ist. Das ist nicht nur beruhigend für den Versicherungsmakler, sondern kann eventuell auch das Eintreten des Versicherungsfalls verhindern.
- Frage zur Dokumentation:
Wie gehen Sie damit um, wenn im Schadenfall keine Beratungsdokumentation vorgelegt werden kann?
Grundsätzlich fragen wir im Schadenfall immer, ob eine Beratungsdokumentation vorliegt, denn diese kann ein wichtiges Beweismittel sein, um den behaupteten Anspruch des Gegners zu entkräften. Sollte jedoch keine Beratungsdokumentation vorhanden sein, haben Sie dennoch 100%igen Versicherungsschutz. In den Bedingungen heißt es dazu: „Eine fehlerhafte oder fehlende Dokumentation der Beratung zum streitgegenständlichen Vertrag oder zu dem Beratungsvorgang gefährdet nicht den Versicherungsschutz.“
- Frage zu Serviceleistungen gegen Gebühr:
Ich biete meinen Kunden auch an, bestimmte Serviceleistungen gegen Gebühr zu erbringen. Ist das in der VSH mitversichert?
Dazu gibt es zudem folgenden Passus in den Bedingungen:
„Mitversichert sind alle im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beratung und Vermittlung von Versicherungsverträgen berufsbezogene Nebentätigkeiten, sowie berufsbezogene Servicedienstleistungen. Die Dienstleistungen nach der Servicevereinbarung von www.app-RIORI.de sind ausdrücklich mitversichert.
Besteht für die Nebentätigkeit/Servicedienstleistungen eine gesonderte Erlaubnis- und ggf. Versicherungspflicht, zum Beispiel auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenberatung, oder ist die Ausübung der Tätigkeit bestimmten Berufen vorbehalten, so besteht Versicherungsschutz mit der Maßgabe, dass der Versicherungsnehmer die Grenzen der unzulässigen Tätigkeit nicht wissentlich überschreitet.“
- Frage zur groben Fahrlässigkeit
Besteht die Gefahr, dass bei grober Fahrlässigkeit im Schadenfall eine Quotelung stattfindet und ich als Vermittler einen Teil des Schadens selbst bezahlen muss?
Nein, bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit verzichtet der Versicherer auf sein Recht, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
- Frage zur Deckungssumme:
Welche Deckungssumme empfehlen Sie?
Ein Anwalt würde sicherlich sagen: Die Höchste! Aber das muss man natürlich auch zahlen können oder wollen. Der Trend geht jedoch eindeutig in Richtung 2,5 Mio. EUR. Versicherungsmakler*innen hantieren täglich mit weitaus höheren Summen bei ihren Kunden. Alleine eine Fahrerschutzdeckung in der KfZ-Versicherung beinhaltet bei gängigen Anbietern eine Versicherungssumme von 15 Mio. EUR. Bei einem schweren Unfall kann eine Deckungssumme von 1,5 Mio. EUR hier schnell „gesprengt“ werden, wenn ich als Makler*in diese Zusatzdeckung gar nicht angesprochen habe.
- Frage zur Selbstbeteiligung:
Kann eine höhere Selbstbeteiligung gegen Prämiennachlass vereinbart werden?
Die Standard-Selbstbeteiligung beträgt 250 EUR. Diese entfällt vollständig, wenn man sich für eine dreijährige Vertragslaufzeit entscheidet. Leider ist es umgekehrt nicht möglich, die Selbstbeteiligung zu erhöhen. Das liegt unter anderem daran, dass unser günstiges Prämienniveau es nicht erlaubt, einen weiteren Nachlass zu gewähren.
- Frage zum Online-Rechner:
Ich kann im Online-Rechner leider kein Angebot berechnen, da dieser nur bis zu einem Umsatz von 1 Mio. EUR funktioniert. Wie komme ich an ein Angebot?
In diesem Fall verwenden Sie bitte unseren allgemeinen Risiko-Erfassungsbogen. Wir erstellen Ihnen dann gerne ein individuelles Angebot.
Haben Sie ebenfalls eine spezielle Frage zum All-Risk Michaelis Cover? Gerne können Sie sich damit uns wenden (). Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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