Auf die BBR kommt es an!

Auch in der VSH für Ver­si­che­rungs­mak­ler gilt das, was geschrie­ben steht. Ver­si­che­rungs­mak­ler soll­ten daher einen Blick in die BBR (Beson­de­re Bedin­gun­gen und Risi­ko­be­schrei­bung) wer­fen. Und: Vor allem ein­mal ver­glei­chen, was moder­ne VSH-Kon­zep­te bie­ten! Lesen Sie dazu den Pres­se­ar­ti­kel unse­res Geschäfts­füh­rers Chris­ti­an Henseler.

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