Aktueller VSH-Schadenfall: CGPA reguliert mit 30.000 EUR
Anfang 2022 wurde der Versicherungsmakler im Rahmen eines mit der Geschädigten bestehenden Versicherungsmaklervertrages mit dem Abschluss einer Kaskoversicherung für eine Steganlage in einem Stadthafen beauftragt.
Anlässlich eines sturmbedingten Schadens an der Anlage der Geschädigten Ende Januar musste die Versicherungsnehmerin feststellen, dass der Versicherungsmakler den Auftrag auf Abschluss der Kasko-Versicherung nicht unverzüglich umgesetzt hatte, so dass kein Versicherungsschutz – wie vom Kunden beauftragt – eingedeckt wurde.
Auf Grund dessen konnte die Geschädigte vom Versicherer keinen Ersatz der schadenbedingten Reparaturkosten erlangen. Ein erstes Angebot und bereits entstandene Kosten beliefen sich insgesamt auf rund 93.000 EUR.
Diese Ansprüche aus dem fehlenden Versicherungsschutz begehrte die Anspruchstellerin nunmehr von dem Versicherungsmakler im Rahmen eines Schadenersatzanspruches.
Mit freundlicher Unterstützung des Versicherers, bei dem der Abschluss der Kasko-Deckung zu spät erfolgte, wurde uns der Kontakt zu einem auf diese Fälle spezialisierten Sachverständigenbüro hergestellt.
Dieser wurde von CGPA beauftragt, den Schaden wie folgt zu begutachten:
- Feststellungen zum Schaden dem Grunde und der Höhe nach
- Prüfung auf Vorschäden und deren Einfluss auf eine eventuelle Schadensregulierung
- Einschätzung des Zeitwertes
Bei der Untersuchung der aus den Jahren 1995 und 1998 stammenden Steganlagen kam der Sachverständige zu folgendem (hier abgekürzten) Ergebnis:
„Die Kosten für die Schäden, die auf die Unwettersituation zurückgeführt werden können, betragen somit 30.048,21 € netto. Weitere Arbeiten an den seeseitigen Verankerungen sind aufgrund ihres Zustandes notwendig, aber nicht relevant für den hier zu betrachtenden Schaden.“
Der Anspruchsteller erklärte sich mit dem Ergebnis des Sachverständigen einverstanden, so dass zeitnah eine Abgeltungsvereinbarung unterschrieben werden konnte und der Betrag von 30.000 EUR von CGPA an den Anspruchsteller überwiesen wurde. Auf eine Anrechnung des in der Kaskoversicherung vereinbarten Selbstbehalts wurde unsererseits verzichtet.
Wie bei CGPA üblich, erfolgte die Bearbeitung dieses VSH-Schadens bzw. die Interessenvertretung des in Anspruch genommenen Maklers in enger Kooperation mit der Kanzlei Michaelis, bei der wir uns herzlich bedanken.
Das Nichtweiterleiten von Anträgen, Aufträgen oder Angebotsannahmen zählt zu den häufigsten Ursachen bei Schadenfällen in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Versicherungsmakler. Das mag zunächst seltsam erscheinen, da der Versicherungsvermittler grundsätzlich von dem eingereichten Geschäft „lebt“.
Die Ursachen können jedoch unterschiedlicher Natur sein. Bei elektronischer Übermittlung kann der Antrag eventuell nicht beim Versicherer ankommen und der Vermittler hat keine Wiedervorlage angelegt. Ein Antrag kann versehentlich falsch abgelegt werden und wird deshalb nie weitergeleitet oder wie es in diesem Fall war: Der Auftrag des Versicherungsnehmers erfolgte in einer Email, die zu lange unbearbeitet blieb.





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